Berufsgenossenschaftliche - Bildschirmarbeitsplätze G 37- Untersuchungen
In Deutschland ist die Untersuchung der Arbeitnehmer an Bildschirmarbeitsplätzen gesetzlich geregelt.
Die Bildschirmarbeitsverordnung vom 4.12.1996 § 6 besagt:
- Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit an Bildschirmgeräten, anschließend in regelmäßigen Zeitabständen sowie bei Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Arbeit am Bildschirmgerät zurückgeführt werden können, eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch eine fachkundige Person anzubieten.
Unsere Praxis ist zur Durchführung dieser arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen ermächtigt.
Die Kosten für diese Untersuchungen werden von den Arbeitgebern getragen.